Dienstanweisung über den Umgang mit Zuwendungen im Bereich des Klinikverbundes Bremen

Definition

Zuwendungen im Sinne dieser Dienstanweisung sind Geldmittel, Sachleistungen und Gegenleistungen aus privatrechtlichen Verträgen sowie sonstige geldwerte Vorteile, z. B. aus Dienstleistungen, die an eine Gesellschaft im Bereich des Klinikverbundes Bremen, dessen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter oder an beteiligte Dritte außerhalb des normalen Geschäftsbetriebs erbracht werden (z. B. für die Erstellung klinischer Studien).

Sie können zweckgebunden oder zur freien Verwendung der Gesellschaft geleistet werden. Zu den Sachleistungen gehören auch zu bilanzierende Werte (Investitionsgüter) und Verbrauchsgegenstände. Geldwerte Vorteile können beispielsweise die Überlassung von Räumen, Einrichtungen oder Personal, die Bereitstellung von Fahrscheinen, Flugscheinen, Hotelunterkünften sein, soweit diese vom Zuwendungsgeber unentgeltlich oder erheblich verbilligt zur Verfügung gestellt werden.

Die einzelnen Zuwendungsarten (Spenden, Personalbereich, Klinische Prüfungen und Sponsoring) werden unter Ziffer 3 bis 12 beschrieben.

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