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G-BA Ergebnisdaten
Veröffentlichung krankenhausbezogener Ergebnisdaten aus der
Versorgung von Früh- und Neugeborenen in der Gesundheit Nord
gemäß „Anhang zur Anlage 1der Vereinbarung des G-BA über Maßnahmen
zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen“
Mit der krankenhausbezogenen Veröffentlichung von Ergebnisdaten werden folgende Ziele verfolgt:
- Information und Entscheidungshilfe für werdende Eltern Schwangere im Vorfeld eines Krankenhausaufenthaltes,
- eine Orientierungshilfe bei der Einweisung und Weiterbetreuung der Schwangeren, insbesondere für Vertragsärzte Vertragsärztinnen und Krankenkassen,
- die Möglichkeit für die Krankenhäuser, ihre Leistungen risikoadjustiert nach Art, Anzahl und Qualität nach außen transparent und sichtbar darzustellen.
Die Veröffentlichung der Ergebnisqualität erfolgt in drei aufeinanderfolgenden Phasen:
Phase A
Diese Phase beginnt mit dem Inkrafttreten des Anhangs. Die Perinatalzentren der Level 1 und 2 sind verpflichtet, in Anlehnung an die Neonatalerhebung bis zum 31. Mai vorliegende Daten der frühen Ergebnisqualität (zum Zeitpunkt der ersten Entlassung) auf ihrer Webseite am 31. Mai eines jeden Jahres für das jeweils letzte Kalenderjahr und kumulativ für die letzten 5 Kalenderjahre unter Angabe der Geburtsjahrgänge dauerhaft offenzulegen.
Die kumulative Darstellung ist verpflichtend für die Geburtsjahrgänge ab dem Kalenderjahr 2006. Gleichzeitig beauftragt der G-BA das Institut nach § 137a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) mit der Vorbereitung der Phasen B und C.
Phase B
Das Institut nach §137a SGB V entwickelt das unter Phase A genannte Verfahren zur Ergebnis veröffentli chung weiter. Ziel ist ein Verfahren zur Veröffentlichung der vom Krankenhaus erhobenen Daten durch das Institut nach §137a SGB V. Diese Veröffentlichung soll auf Basis der vorhandenen Daten der Neonatalerhe bung ( f r ü h e Ergebnisqualität) und zusätzlicher Daten (der s p ä t e n Ergebnisqualität) erfolgen. Sobald dieses Verfahren besteht, wird das Verfahren nach Phase A beendet.
Phase C
Der G-BA beauftragt das Institut nach §137a SGB V mit der Weiterentwicklung des unter Phase B genann ten Verfahrens. Ziel ist ein Verfahren zur Veröffentlichung von krankenhausbezogenen, durch das Institut nach §137a SGB V erhobenen Daten der externen Qualitätssicherung bezüglich der frühen und späten Ergebnisqualität. Dabei kann das Institut zusätzlich weitere Parameter für die frühe und späte Ergebnis qualität bzw. den Informationsgehalt verbessernde Modifikationen an bestehenden Parametern vorschla gen. Sobald dieses Verfahren entwickelt und vom G-BA beschlossen wurde, wird das Verfahren nach Phase B beendet. Der G-BA strebt an, spätestens 2 Jahre nach erstmaliger Datenveröffentlichung einen unabhängigen Dritten mit der Evaluation der Auswirkungen der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen anhand der bis dahin veröffentlichten Ergebnisse zu beauftragen.
Die Veröffentlichung in Phase A erfolgt in folgenden Tabellen:
Tabelle 1
Darstellung des differenzierten Risikoprofils im Perinatalzentrum nach Geburtsgewicht, Geschlecht, Mehrlingseigenschaft, außerhalb des Perinatalzentrums geboren, Gestationsalter und nach Kindern mit Prognose entscheidenden, angeborenen Fehlbildungen.
Tabelle 2
Sterblichkeit der lebendgeborenen Kinder <1500 g Geburtsgewicht ab Geburt bis zur ersten Entlassung. Dargestellt wird die dem Gestationsalter- und Geburtsgewichts- adjustierte Mortalität für das letzte Kalenderjahr.
Tabelle 3
Sterblichkeit der lebendgeborenen Kinder <1500 g Geburtsgewicht ab Geburt bis zur ersten Entlassung. Dargestellt wird die dem Gestationsalter- und Geburtsgewichts-adjustierte Mortalität kumulativ für die letzten 5 Kalenderjahre.
Tabelle 4
Hirnblutungen nach Graden, Retinopathien und nekrotisierende Enterokolitis mit Operation. Die Darstellung erfolgt differenziert nach Geburtsgewichtskohorten.
Tabelle 5
Darstellung der Anzahl der lebend entlassenen Kinder, Anzahl der zur Nachuntersuchung einbestellten sowie der nachuntersuchten Kinder < 1500 g Geburtsgewicht.
In der Phase A sind bis zum 30. Juni vorliegende Angaben zur Vollständigkeit der entwicklungsdiagnos tischen Nachuntersuchung (im reife-korrigierten Alter von 2 Jahren) auf der Webseite des Perinatal zentrums Level 1 und 2 am 30. Juni eines jeden Jahres, kumulativ für die letzten 5 Kalenderjahre – verpflichtend für die Geburtsjahrgänge ab 2008 – unter Angabe der Geburtsjahrgänge dauerhaft offenzulegen.
Die Tabellen werden vom Perinatalzentrum mit den jeweils vorgegebenen Legenden veröffentlicht. Zu allen Angaben der Tabellen können die Perinatalzentren Erläuterungen und Kommentare zusammen mit den Tabellen veröffentlichen.
Frühgeborenenversorgung in der Gesundheit Nord
G-BA Ergebnisdaten
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