Die gesetzlich festgelegte Qualitätssicherung ist im SGB V §§ 135a ff. festgelegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss gibt den Rahmen für die Erfassung der Leistungsbereiche vor, die vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) spezifiziert werden. Es handelt sich um eine Datenerhebung in einzelnen Leistungsbereichen (= sog. Module) zur Sicherung und Weiterentwicklung der Versorgungsqualität von unterschiedlichen Krankheitsbildern.
Die geforderten Daten werden zu einem überwiegenden Teil zentral in dem Geschäftsbereich Qualitätsmanagement für die Module zusammengeführt. Die benötigten Daten zur Dokumentation werden aus dem internen elektronischen Informationssystem entnommen. Voraussetzung für die Komplettierung aller Module der externen Qualitätssicherung ist eine sorgfältige und umfassende ärztliche sowie pflegerische Dokumentation.
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