Unter Röntgen versteht man den Einsatz ionisierender Strahlen zur Diagnosefindung. Diese Strahlen werden für einen kurzen Moment von einer Röntgenröhre ausgesendet, treten durch den Körper hindurch und treffen auf der Gegenseite des Objektes auf einen Film auf. Dieser Film wird in Abhängigkeit der Objektdichte in unterschiedlichem Ausmaß belichtet, sodass sich das Objekt auf dem Röntgenfilm abbildet. Nach dem Auslesen des Films entsteht ein Röntgenbild, welches betrachtet und beurteilt werden kann.
Für eine einfache konventionelle Röntgenaufnahme bedarf es in der Regel keiner speziellen Vorbereitung. Für Aufnahmen am knöchernen Skelett und der Lungen ist es nicht nötig, nüchtern zu sein. Für bestimmte Untersuchungen der Nierenfunktion mit Kontrastmittel sollte der Patient seit dem Vorabend nüchtern und mit einem speziellen entblähenden Medikament vorbereitet sein.
Nach Betreten des Röntgenraumes wird der Patient gebeten, die Körperregion, die zu röntgen ist, vollständig frei zu machen. Schmuck und Kleidungsstücke sollten abgelegt werden, wenn sie die entsprechende Region bedecken. Vor jeder Röntgenuntersuchung wird ein Röntgenschutz aus Blei um die Hüften und Becken angelegt. Daraufhin wird der Patient bzw. das betreffende Körperteil für die Aufnahme in eine bestimmte Stellung gebracht, d.h. zwischen der Röntgenfilmplatte (Kassette) und der Röntgenröhre positioniert. Bei einer Röntgenaufnahme ist besonders wichtig, dass sich das Objekt, das abgebildet werden soll, nicht bewegt. Dies kann die Qualität der Diagnose bedeutend einschränken und unter Umständen zu Fehleinschätzungen führen. Deshalb wird der Patient bei fast allen Röntgenuntersuchungen gebeten, für den Moment der Aufnahme nicht zu atmen und sich nicht zu bewegen.
Alle diagnostischen konventionellen Röntgenuntersuchungen liegen unabhängig von der Körperregion in einem unbedenklichen Dosisbereich. Auch mehrfache Untersuchungen über das Jahr verteilt gelten als unbedenklich. Bei starker Häufung (z.B. über Jahre hinweg mehrere Male pro Monat) muss das Risiko meist individuell eingeschätzt werden abhängig von der untersuchten Region und der medizinischen Notwendigkeit.
Bei einer bestehenden Schwangerschaft sollte man grundsätzlich überdenken, ob eine Röntgenaufnahme notwendig ist. Die Entscheidung trifft der Arzt zusammen mit der Patientin, die nach einer ausführlichen Information und Aufklärung auch mit einer Unterschrift zustimmen soll. Für die Entscheidung ist vor allem der Zeitpunkt der Schwangerschaft und die Art der Röntgenuntersuchung (also welche Körperregion untersucht werden soll) ausschlaggebend. Vor allem in der 2. bis 15. Schwangerschaftswoche, in der Organe und das zentrale Nervensystem geformt werden, ist der Embryo besonders verletzlich. Zu einem späteren Zeitpunkt sind Schädigungen unwahrscheinlich. Grundsätzlich wird - wie immer bei Röntgenaufnahmen - ein besonderer Bleischutz um Bauch und Becken der Patientin angelegt. Bei Aufnahmen der Hand, der Arme, des Fußes, der Sprunggelenke oder des Knies ist die Strahlenbelastung besonders gering, da auch das geröntgte Objekt in der Regel relativ schlank ist. Hier kann in den meisten Fällen eine Aufnahme trotz bestehender Schwangerschaft unter Berücksichtigung des Obengenannten als unbedenklich gelten. Bei Aufnahmen der Brust, des Bauches oder der Wirbelsäule (vor allem der Lendenwirbelsäule) und des Beckens kommt es auf die Art der Verletzung der Patientin an, um zu entscheiden, ob eine Röntgenuntersuchung unumgänglich und notwendig ist, oder eine alternative Methode zur Diagnosefindung zur Verfügung steht.
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