Besuchsverbot im Klinikum Bremen-Mitte

Sehr geehrte, liebe Angehörige,
leider sind die Infektionszahlen durch die Corona-Pandemie wieder stark gestiegen.
Um unsere Patientinnen und Patienten und unsere Mitarbeitenden vor Infektionen zu schützen und die Weiterverbreitung des Corona-Virus zu reduzieren, dürfen unsere Patientinnen und Patienten keinen Besuch erhalten.
Die angespannte pandemische Lage macht diese Entscheidung leider notwendig.
Wie bereits in der Vergangenheit werden bei besonderen Härtefällen Ausnahmen zugelassen. Besuche sind beispielsweise bei Kindern und Jugendlichen, Gebärenden, im Notfall, in palliativen Situationen, bei der Versorgung von stationären Langzeitpatienten und bei Schwerstkranken und Sterbenden zugelassen, ebenso wie bei der Betreuung durch Sorgeberechtigte. Angehörige, die wissen möchten, ob in ihrem Fall eine Ausnahme gemacht werden kann, sollten sich über die zentralen Nummern des Hauses mit der Station in Verbindung setzen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis - und bitte bleiben Sie gesund!
Ihre Krankenhausdirektion
Corona-Information: Zugang zu den Ambulanzen im Klinikum Bremen-Mitte:
Was müssen Sie beachten?
Grundsätzlich müssen Sie immer negativ getestet sein, wenn Sie zu einem Termin in unseren Ambulanzen kommen. Dies gilt auch dann, wenn Sie geimpft oder genesen sind. Begleitpersonen können derzeit leider nicht mitkommen, es sei denn, es liegen Gründe vor, die eine Begleitung zwingend erfordern. Dann besprechen Sie das bitte mit dem Team der Ambulanz. Sollten Sie begleitet werden, muss Ihre Begleitperson vollständig geimpft und auch aktuell negativ getestet sein.
Bitte bringen Sie das Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf (im Fall eines PCR-Tests 48 Stunden) zu Ihrem Termin mit und zeigen es am Eingang vor. Sie haben auch die Möglichkeit, sich in unserem Testzentrum in Haus 2 testen zu lassen. In diesem Fall kommen Sie bitte so früh, dass vor Ihrem Termin ausreichend Zeit für die Durchführung des Tests bleibt.
Sollten Sie täglich Termine in der Tagesklinik, in der Strahlentherapie oder der Dialyse haben, gelten gesonderte Regelungen, die Sie bitte in den Bereichen erfragen.
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