Besuche in unseren Krankenhäusern
Ab dem 1. März 2023 entfällt die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher unserer Häuser. Sie dürfen unsere Krankenhäuser dann auch betreten, ohne dass Sie ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen müssen. Bitte haben Sie Verständnis, dass weiterhin eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher besteht. Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske, solange Sie sich in unseren Räumen aufhalten. Dies gilt auch für Ihren Aufenthalt in den Patientenzimmern.
Unsere Besuchszeiten sind ab dem 1. März 2023 täglich von 13 bis 18 Uhr. Bitte legen Sie Ihre Besuche in diesen Zeitraum, damit vormittags Visiten, Untersuchungen oder therapeutische Maßnahmen möglichst ungestört stattfinden können. Individuelle Ausnahmen sind nach Absprache natürlich möglich. Die Kinderkliniken sind von dieser Regelung ausgenommen, dort sind Besuche auch vormittags möglich.
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