Besuchsverbot im Klinikum Bremen-Nord

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Angehörige,
Besuche sind im Klinikum Bremen-Nord leider nicht möglich. Über eine Änderung der geltenden Regelung werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Bei besonderen Härtefällen lassen wir Ausnahmen vom Besuchsverbot zu. Besuche sind beispielsweise bei Kindern und Jugendlichen, Gebärenden, im Notfall, in palliativen Situationen, bei der Versorgung von stationären Langzeitpatienten und bei Schwerstkranken und Sterbenden zugelassen, ebenso wie bei der Betreuung durch Sorgeberechtigte. Angehörige, die wissen möchten, ob in ihrem Fall eine Ausnahme gemacht werden kann, sollten sich über die zentralen Nummern des Hauses mit der Station in Verbindung setzen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis - und bitte bleiben Sie gesund!
Ihre Krankenhausdirektion
Begleitung der Geburt

Zwar herrscht für die meisten Bereiche im Klinikum ein striktes Besuchsverbot. Die Begleitung in der Geburtshilfe zählt allerdings zu den wenigen Ausnahmen. So ist unter der Geburt (auch bei einem Kaiserschnitt) und auch nach der Geburt auf der Wochenbettstation die Anwesenheit einer Begleitperson mit einem negativen Covid-Antigen-Schnelltest aus einem offiziellen Testzentrum (maximal 24 Stunden alt) möglich.
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