Die Weiterbildung ist berufsbegleitend und erstreckt sich über zwei bis fünf Jahre.
Ein Beginn ist jederzeit zu einem Modulbeginn möglich. Über die Dauer zwischen zwei und fünf Jahren entscheiden Sie.
- Die Weiterbildung steht auch Teilzeitkräften offen, wenn sie zu mindestens 75% der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt sind
- Zur Weiterbildung zugelassen werden Personen mit einem Abschluss als Pflegefachperson,
die über mindestens ein Jahr Berufserfahrung verfügen
Benötigte Unterlagen für die Zulassung:
- Beglaubigte Berufsurkunde
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die Berufstätigkeit
- Beglaubigte Geburts- oder Heiratsurkunde
- Lichtbild
- Lebenslauf








