In allen Häusern der Gesundheit Nord bieten wir Ihnen umfangreiche Wahlleistungen an. Wenn Sie privat versichert sind oder selbst zuzahlen, können Sie ein Ein- oder Zweibettzimmer mit hochwertiger Ausstattung und zusätzliche Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise ein besonderer Menüservice, großzügige Loungebereiche zum Entspannen, kostenlose Zeitschriften und Hörbücher sowie Telefon, Radio und Fernsehen über das Patientencockpit.
Sollten medizinische Gründe dagegensprechen, dass Sie auf einer unserer Wahlleistungsstationen versorgt werden, können Sie ein so genanntes eingestreutes Wahlleistungszimmer bekommen. Das bedeutet, dass Sie auf einer anderen Station untergebracht sind, aber ebenso alle Wahlleistungen in Anspruch nehmen können.
Während ihres Aufenthaltes kümmert sich das Team des Wahlleistungsmanagements um Ihr Wohlbefinden. Die Mitarbeitenden stellen sich zu Beginn Ihres Aufenthaltes persönlich bei Ihnen vor, unterstützen Sie, sofern gewünscht, beim Erledigen der Aufnahmeformalitäten, beantworten Ihre Fragen und besuchen Sie täglich auf Ihrem Zimmer, um Ihre individuellen Wünsche zu erfragen - von besonderen Verpflegungswünschen über das Servieren von Getränken bis zum Koffer- und Gepäckservice.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Klinikverbund Gesundheit Nord und eine baldige Genesung.
Einen genauen Überblick über die Angebote und Kosten sowie die Kontakte zu Ihren Ansprechpartnern finden Sie hier. Klicken Sie einfach auf das Haus, in dem Sie behandelt werden.
Klinikum Bremen-Mitte
Klinikum Bremen-Nord
Klinikum Bremen-Ost
Klinikum Links der Weser
Wahlärztliche Leistungen
unsere erfahrenen Ärztinnen und Ärzten sorgen für Ihre individuelle Behandlung auf höchstem Niveau. Unser Ziel ist es, Ihnen bestmögliche medizinische Versorgung und einen hervorragenden Service zu bieten.
Dazu bieten wir Ihnen zusätzliche wahlärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung) an. Wahlleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen während Ihres stationären Aufenthaltes. Entscheiden Sie sich für unsere wahlärztlichen Leistungen (Chefarztwahl), profitieren Sie von der Fachkompetenz, der besonderen Qualifikation sowie der langjährigen Erfahrung unserer Wahlärztinnen und Wahlärzten bzw. der jeweiligen Vertretung.
Mit dem Unterzeichnen der Wahlleistungsvereinbarung werden Sie während Ihres stationären Aufenthaltes in unseren Häusern als Privatpatientin oder Privatpatient geführt. Während Ihrer Behandlung werden die Hauptleistungen federführend durch die Wahlärztin oder den Wahlarzt erbracht.
Die Abrechnung erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte/ Gebührenordnung für Zahnärzte (GOÄ/GOZ).
Bitte klären Sie im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung/Zusatzversicherung/Beihilfe Ihren Leistungsumfang ab. Nicht jeder Versicherungstarif übernimmt die Kosten für die wahlärztlichen Leistungen. Die Abrechnung nach GOÄ/GOZ erfolgt anschließend direkt mit Ihnen. Eine Direktabrechnung der wahlärztlichen Leistungen mit Ihrer Krankenversicherung/Zusatzversicherung/Beihilfe kann nicht vorgenommen werden.
Falls Sie unsere Wahlärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen wollen, oder weitere Fragen zu unserem Service haben, steht Ihnen das Team von der Patientenaufnahme gerne zur Verfügung. Gleichzeitig können Sie dort jederzeit Einsicht in die GOÄ/GOZ nehmen.

Sollten Sie zu Einzelheiten noch ergänzende Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Aufnahme unseres Krankenhauses hierfür gerne zur Verfügung. Gleichzeitig können Sie dort auch jederzeit Einsicht in die GOÄ/GOZ nehmen.








