Anschrift
Stabsstelle Transplantationsbeauftragte/Organspendebegleitung
Krankenhausdirektorium Klinikum Bremen-Mitte
Postfach 115
Sankt-Jürgen-Straße 1
28205 Bremen
Kontakt
(0421) 497 70060
Büro: Haus 2 - Ebene 4 (Raum M0204 152)
Hilfreiche / wichtige Hyperlinks
| Einrichtung / Träger | Hyperlink |
|---|---|
| Organspenderegister | https://www.organspende-register.de |
| DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation ) | https://www.dso.de |
| Netzwerk der Transplantationsbeauftragten der REGION NORD e.V. | https://www.txb-netzwerk.de |
| DGFG (Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation) | https://www.gewebenetzwerk.de |
Team

Dr. Constance Blome
janaconstance.blome@gesundheitnord.de,
Dr. Dennis Gruschka
dennis.gruschka@klinikum-bremen-mitte.de
Transplantationsbeauftragte Ärzte
Interdisziplinäre Intensiv- und Überwachungsstation


Isa Kastens
isabritt.kastens@gesundheitnord.de
Sarah Goldboom
sarah.goldboom@gesundheitnord.de
Transplantationsbeauftrage Intensivpflegekräfte,
Interdisziplinäre Intensiv- und Überwachungsstation

Dr. Sonia Hansen
Sonia.hansen@gesundheitnord.de
Ansprechpartnerin Klinik für Pädiatrische Intensivmedizin
Organspende im Krankenhaus – Verantwortung und Zusammenarbeit
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende gehört zu den sensibelsten Themen in der Medizin. Damit im Ernstfall alle Abläufe sicher, transparent und im Sinne der Patient*innen erfolgen, gibt es in jedem Krankenhaus gemäß des Transplantationsgesetzes speziell geschulte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die sogenannten Transplantationsbeauftragten (TxB). Sie sind zentrale Ansprechpartner*innen für die Krankenhausmitarbeitenden, Angehörige sowie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und in ihrer Funktion unabhängig und nicht weisungsgebunden.
Wir stellen uns vor
Als Team der Stabsstelle Transplantationsbeauftragte/Organspendebegleitung sind wir für die Organisation und Koordination aller Abläufe im Zusammenhang mit der Organspende im Klinikum Bremen-Mitte verantwortlich.
Zu unseren Aufgaben gehören die Erkennung und medizinische Beurteilung möglicher Organspender*innen, die Organisation der Feststellung des Irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) nach Richtlinie der Bundesärztekammer (die sogenannte „Hirntodfeststellung“), die Abstimmung der notwendigen Schritte mit der Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) , sowie die Unterstützung aller beteiligten Fachdisziplinen.
Wir beraten die behandelnden Ärzt*innen und Pflegekräfte in medizinischen, organisatorischen und ethischen Fragestellungen, um sicherzustellen, dass alle Entscheidungen und Maßnahmen transparent, gesetzeskonform und fachlich korrekt erfolgen. Zudem verantworten wir die Erstellung und Umsetzung verbindlicher Handlungsabläufe und Zuständigkeiten im Organspendeprozess sowie qualitätssichernde Maßnahmen. Durch ein Peer Review Verfahren lassen wir unsere Arbeit regelmäßig durch externe Expert*innen überprüfen.
Einen besonderen Fokus legen wir auf die enge Begleitung und Unterstützung der Angehörigen. Wir informieren über medizinische Zusammenhänge, erklären die Abläufe einer möglichen Organspende und sind mitverantwortlich für die Durchführung eines ergebnisoffenen Gespräches zur Feststellung des Patient*innenwillens und der Sicherstellung dessen Umsetzung. Wir betreuen die Angehörigen während des gesamten Prozesses unabhängig von der Entscheidung für oder gegen eine Organspende und stehen auch darüber hinaus als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Wir fördern und verantworten die Fort- und Weiterbildung aller beteiligten Berufsgruppen zum Thema Organspende, um Handlungssicherheit zu schaffen und zu einem professionellen und strukturierten Vorgehen beizutragen. Ebenso stellen wir sicher, dass die Vorgaben der Bundesärztekammer rund um den Organspendeprozess umgesetzt werden.
Überregional sind wir in der DIVI-Sektion (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin) „Organspende und Organtransplantation“ sowie im Netzwerk der Transplantationsbeauftragten der REGION NORD e.V. aktiv. Diese Gremien und Vereine fördern den fachlichen Austausch, entwickeln bundesweite verbindliche Standards und unterstützen die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen und Strukturen rund um die Organspende.
Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit klären wir bevölkerungsnah und ergebnisoffen über Organspende auf. Ziel ist es fundierte Informationen aus der Praxis bereit zu stellen und damit eine bewusste, selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen.
Postmortale Organspende – informieren, verstehen, entscheiden
Die postmortale Organspende, d.h. die Organspende nach Eintritt des Todes, ist ein wichtiger Bestandteil moderner Medizin, der vielen schwerkranken Menschen eine neue Lebensperspektive ermöglicht.
Voraussetzung für eine mögliche Organspende ist die Zustimmung zur Organspende und die zweifelsfreie Feststellung des Todes durch Nachweis des Irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA, der sogenannte Hirntod).
Der IHA bedeutet, dass alle Funktionen des Gehirns vollständig und unumkehrbar erloschen sind. Dieser Zustand wird unabhängig von der Frage einer möglichen Organspende festgestellt und gilt rechtlich als der Tod des Menschen. Die Feststellung erfolgt nach strengen medizinischen und rechtlichen Vorgaben durch speziell qualifizierte und voneinander unabhängige Ärzte, die nicht an einer etwaigen Transplantation beteiligt sind.
Jede Person ab 16 Jahren kann ihren Willen (ob Zustimmung, Teilzustimmung oder Ablehnung) zur Organspende schriftlich festhalten – im Organspenderegister, auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Diese Angaben sind verbindlich und stellen sicher, dass im Ernstfall der persönliche Wunsch respektiert wird.
Unabhängig davon welche Entscheidung getroffen wird, ist es hilfreich, das Thema frühzeitig in der Familie und im Freundeskreis anzusprechen. Ein offenes Gespräch und eine dokumentierte Entscheidung zu Lebzeiten entlasten die Angehörigen und sorgen dafür, dass Ihr Wille eindeutig erkennbar bleibt.
Für Fragen rund um das Thema Organspende stehen die Transplantationsbeauftragten als kompetente und neutrale Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Sie informieren über medizinische, rechtliche und organisatorische Aspekte und unterstützen bei allen Fragen.
Ablauf einer Organspende
Der gesamte Ablauf einer Organspende dauert in der Regel 2-4 Tage. In dieser Zeit arbeiten die behandelnden Krankenhausmitarbeiter, die DSO und die Transplantationsbeauftragten eng zusammen, um einen transparenten, strukturierten und respektvollen Prozess zu gewährleisten.
1. Krankheit oder Unfall mit schwerer Schädigung des Gehirns
In Deutschland kommt eine Organspende nur in Betracht, wenn eine Patientin oder ein Patient nach einer schweren Hirnschädigung trotz maximaler intensivmedizinischer Maßnahmen keine Aussicht auf ein Überleben hat.
2. Feststellung des Irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA, der sogenannte Hirntod
Der Irreversible Ausfall der gesamten Hirnfunktion bedeutet, dass alle Funktionen des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms vollständig und unumkehrbar erloschen sind. Die Feststellung wird von zwei speziell qualifizierten und unabhängigen Ärzt*innen durchgeführt und unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Sie erfolgt unabhängig von einer möglichen Organspende und gilt rechtlich als Tod des Menschen.
3. Klärung des Spenderwillens
Nach der Bestätigung des IHA wird geprüft, ob die verstorbene Person einer Organspende zugestimmt oder widersprochen hat – etwa im Organspenderegister, auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Liegt keine dokumentierte Entscheidung vor, werden die nächsten Angehörigen gebeten, den mutmaßlichen Willen zu äußern.
4. Medizinische und organisatorische Vorbereitung
Ist eine Organspende möglich, übernimmt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) die Koordination. Dazu gehören Laboruntersuchungen, diagnostische Verfahren zur Beurteilung der Organfunktionen sowie die Vermittlung geeigneter Organe über Eurotransplant, die internationale Vermittlungsstelle mit Sitz in Leiden, Niederlande.
5. Organentnahme
Die Organentnahme erfolgt wie jedes andere Operationsverfahren unter sterilen Bedingungen im Krankenhaus. Dabei gelten dieselben ethischen und medizinischen Standards wie bei anderen Operationen. Die Würde der Spender*innen steht im besonderen Fokus und im Klinikum Bremen-Mitte beginnt jede Organentnahme mit einer Schweigeminute.
6. Abschiednahme und Rückmeldung
Nach Abschluss der Organentnahme besteht die Möglichkeit für Angehörige und Freunde zur persönlichen Verabschiedung in einem Abschiedsraum.
Auf Wunsch ist es im Verlauf möglich in anonymisierter Form zu erfahren, wie die gespendeten Organe transplantiert wurden. Durch die DSO gibt es zusätzlich die Gelegenheit sich mit anderen betroffenen Familien auszutauschen.
Auch die Transplantationsbeauftragten des Klinikums Bremen-Mitte, die diesen Prozess eng begleiten stehen selbstverständlich während und über den Prozess der Organspende hinaus als Ansprechpartner*innen für Rückfragen zur Verfügung.








