Wir stellen uns vor
Das Team der Stabstelle Transplantationsbeauftragte am Klinikum Bremen-Mitte setzt sich multiprofessionell aus Ärztinnen und Ärzten und Pflegefachkräften der Intensivmedizin zusammen. Im Mittelpunkt steht die spezialisierte Begleitung aller Prozesse im Zusammenhang mit der Organspende. Hierzu zählen sowohl die medizinische Versorgung als auch die psychosoziale Betreuung der Patientinnen und Patienten sowie ihrer Angehörigen. Ebenso bieten wir Weiterbildungsangebote für Kolleginnen und Kollegen sowie Interessierte an. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Verbesserung des Informationsstandes in der Bevölkerung durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit.
Als interdisziplinäres Team stehen wir Ihnen für alle Fragen und Anliegen rund um das Thema Organspende sowohl innerhalb als auch außerhalb des Klinikums Bremen-Mitte zur Verfügung.
Wir tragen Verantwortung für die Entwicklung und Sicherstellung einer hohen Qualität in den Bereichen Prozess, Struktur und Ergebnis der Organspende am Klinikum Bremen-Mitte.
Für Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihre Entscheidung zählt
Ob Sie einer Organ- und Gewebespende zustimmen oder nicht – beides ist völlig in Ordnung. Es gibt kein „Richtig“ oder „Falsch“. Wichtig ist nur, dass Sie selbst eine Entscheidung treffen.
Wenn Sie Ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festhalten und mit Angehörigen besprechen, helfen Sie Ihren Liebsten sehr. Denn sie müssen dann im Ernstfall nicht für Sie entscheiden.
Warum ein Organspendeausweis sinnvoll ist
Ein Organspendeausweis schafft Klarheit:
- Sie bestimmen selbst, ob Sie spenden möchten oder nicht.
- Sie können alle Organe und Gewebe freigeben, nur bestimmte zulassen oder einzelne ausschließen.
- Sie können auch ausdrücklich „Nein“ zur Organ- und Gewebespende sagen.
- Wenn Sie möchten, können Sie eine Person benennen, die im Ernstfall für Sie entscheiden soll.
Der Ausweis ist ein offizielles, rechtsgültiges Dokument, wird aber nicht registriert – Sie behalten ihn einfach bei sich.
Alter:
- Ab 16 Jahren darf man der Spende zustimmen.
- Ab 14 Jahren darf man der Entnahme widersprechen.
Wann dürfen Organe entnommen werden?
Eine Entnahme ist nur möglich, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Hirntod wurde eindeutig festgestellt – nach strengen Regeln der Bundesärztekammer.
- Es liegt Ihre Einwilligung zur Organ- und Gewebespende vor – entweder durch Ihren Ausweis oder durch die Entscheidung Ihrer Angehörigen, falls Sie selbst nichts festgelegt haben.
Raum für Ihre Fragen
Wenn Sie unsicher sind oder mehr wissen möchten:
Wir beraten Sie gerne verständlich und offen.
Ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende
Im Organspendeausweis können Sie z. B. festhalten:
- Ja, ich gestatte eine Entnahme von Organen und Geweben.
- Ja, aber mit Ausnahmen (ausgeschlossene Organe/Gewebe).
- Ja, aber nur bestimmte Organe/Gewebe.
- Nein, ich widerspreche der Entnahme.
- Eine Person soll für mich entscheiden, wenn ich selbst keine Angabe gemacht habe.
Zusätzlich können Sie eigene Hinweise oder Anmerkungen eintragen.
Ablauf einer Organspende
Was passiert, wenn jemand Organe spendet?
Die Organspende erfolgt, wenn jemand verstorben ist und seine Organe noch funktionsfähig sind. Ein solches Vorgehen ist nur möglich, wenn der Tod des Spenders eindeutig festgestellt wurde und alle rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. In Deutschland ist die Organspende nur möglich, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten zugestimmt hat oder die Angehörigen der Spende zustimmen.
Schritt 1: Feststellung des Todes
Der erste Schritt besteht darin, den Tod des Spenders eindeutig festzustellen. In der Regel wird dies durch zwei Ärzte gemacht, die sicherstellen, dass der Tod unumstritten ist. Dies ist besonders wichtig, weil nach dem Tod keine lebenswichtigen Funktionen mehr erhalten werden können.
Schritt 2: Prüfung der Spendentauglichkeit
Nachdem der Tod festgestellt wurde, prüfen die Ärzte, ob die Organe des Verstorbenen noch für eine Spende geeignet sind. Dazu gehört die Untersuchung der Organe, insbesondere des Herzens, der Nieren, der Leber und der Lunge. Nur Organe, die gut erhalten und funktionstüchtig sind, kommen für eine Spende in Frage.
Schritt 3: Abgleich mit den Wartelisten
In Deutschland gibt es Wartelisten für Menschen, die auf eine Organtransplantation angewiesen sind. Die Entnahmeklinik prüft, welche Patienten aufgrund ihrer Dringlichkeit und ihrer gesundheitlichen Eignung ein passendes Organ erhalten können. Dabei werden verschiedene Faktoren wie Blutgruppe, Größe und Gewebeverträglichkeit berücksichtigt.
Schritt 4: Organentnahme
Wenn die Organe für eine Transplantation geeignet sind, erfolgt die Entnahme im Krankenhaus. Diese Entnahme geschieht unter sterilen Bedingungen und wird von einem spezialisierten Chirurgen durchgeführt. Nach der Entnahme werden die Organe sofort transportiert und den Transplantationszentren zur Verfügung gestellt.
Schritt 5: Verteilung der Organe
Die Organe werden dann in verschiedenen Kliniken an die Patienten transplantiert, die am meisten auf die Transplantation angewiesen sind. Dieser Prozess wird in Deutschland von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) organisiert. Sie sorgt dafür, dass die Organe gerecht und nach Dringlichkeit verteilt werden.
Schritt 6: Nach der Transplantation
Nach der Transplantation erhalten die Patienten, die das Organ erhalten haben, eine intensive medizinische Betreuung, um das neue Organ zu überwachen und Abstoßungsreaktionen des Körpers zu verhindern. Hierzu nehmen die Patienten lebenslang Medikamente ein.
Dr. med. Dennis Gruschka
(0421) 497 72302
dennis.gruschka@klinikum-bremen-mitte.de
Dr. med. Jana Constance Blome
(0421) 497 72302
JanaConstance.Blome@gesundheitnord.de










