- Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben:
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;
- Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
- Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35;
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
- Der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt.
Allgemeines
Der Datenschutz ist im Grundgesetz verankert und wird in unserem Klinikum hauptsächlich geregelt über folgende Rechtsnormen (Auszug)
- EU-Datenschutzgrundverordnung
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu 2018)
- Bremisches Krankenhausdatenschutzgesetz
- Telemediengesetz
- Telekommunikationsgesetz
Die betrieblichen Gegebenheiten müssen mit den Bestimmungen dieser Rechtsnormen in Einklang gebracht werden. Das bedeutet insbesondere Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
Wer ist für den Datenschutz verantwortlich?
Art. 39 DSGVO Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Ansprechpartner und Auskunftsrecht
Gemäß Art 37 (1) DS-GVO ist für die Gesundheit Nord gGmbH ein Datenschutzbeauftragter bestellt.
Datenschutzbeauftragter (0421) 497 81222
(0421) 497 19 81035
datenschutz@gesundheitnord.de