- Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben:
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;
- Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
- Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35;
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
- Der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt.
Allgemeines
Der Datenschutz ist im Grundgesetz verankert und wird in unserem Klinikum hauptsächlich geregelt über folgende Rechtsnormen (Auszug)
- EU-Datenschutzgrundverordnung
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu 2018)
- Bremisches Krankenhausdatenschutzgesetz
- Telemediengesetz
- Telekommunikationsgesetz
Die betrieblichen Gegebenheiten müssen mit den Bestimmungen dieser Rechtsnormen in Einklang gebracht werden. Das bedeutet insbesondere Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
Wer ist für den Datenschutz verantwortlich?
Art. 39 DSGVO Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Was bedeutet Datenschutz und Datensicherheit?
Bei der (technischen) Datensicherheit sind die Daten selbst zu schützen, beim Datenschutz muss das Persönlichkeitsrecht der/des Einzelnen geschützt werden. Dabei ist insbesondere von den Daten die Rede, die in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und/oder verarbeitet werden. Datenschutz im Krankenhaus umfasst also zum einen die Datensicherheit und Datensicherung, die vornehmlich von der IT sichergestellt werden. Zum anderen geht es um den Schutz der Patientendaten und der Mitarbeiterdaten, aber auch von Lieferanten oder Besuchern oder anderen Personengruppen, die mit dem Krankenhaus zu tun bekommen.
Schließlich sind auch bestimmte Betriebs- und Geschäftsdaten, wie beispielsweise Einkaufspreise, Dritten gegenüber zu schützen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind die Daten im technischen und administrativ-kaufmännischen Bereich, die der Arbeitgeber als vertraulich eingestuft hat oder von denen angenommen werden kann, dass diese nicht öffentlich bekannt werden dürfen.
Im Übrigen gilt
Es gibt keine dummen Fragen, es gibt nur fehlende Antworten. Scheuen Sie sich nicht, den Datenschutzbeauftragten (DSB) zu fragen. Die Kontaktdaten finden Sie oben.
Der Datenschutzbeauftragte:
Dr. rer.pol. Lutz-Udo Pampel (0421) 497-81222
(0421) 497-1981035
datenschutz@gesundheitnord.de