Kieferorthopädie
Kieferorthopädische Behandlung
In den letzten Jahren hat die sogenannte Frühbehandlung von Lippen-Kiefer-Gaumenspaltträgern an Bedeutung gewonnen.
Darunter versteht man, daß bereits Säuglinge vor der ersten operativen Versorgung mit kieferorthopädischen Geräten (Gaumenplatten/Trinkplatten) behandelt werden. Diese Maßnahme ist nicht bei allen Patienten geboten. Die Entscheidung über die Notwendigkeit sollte allerdings in den ersten Lebenstagen erfolgen. Deshalb ist eine möglichst frühzeitige Vorstellung der Kinder erforderlich.
Die Frühbehandlung soll die Entwicklung und das Wachstum der Kieferanteile in eine bestimmte Richtung orientieren und sie in eine korrekte Lage zueinander bringen. Außerdem wird dadurch die Zungenfunktion günstig beeinflußt. Ein weiterer wesentlicher Vorteil solcher Platten ist eine leichtere Nahrungsaufnahme. Oftmals ist die Ernährung erst mit diesen Platten suffizient möglich, weshalb sie auch als "Trinkplatten" bezeichnet werden. Nicht immer nehmen allerdings die kleinen Patienten solche Platten an. Je eher die Anpassung erfolgt, um so größer ist die Akzeptanz durch die Kinder. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen oder erfahrene Kieferorthopäden leiten eine solche Frühbehandlung ein.
Aufgrund der angeborenen Fehlbildungen im Gesichtsskelett kommt es verständlicherweise bei vielen der Lippen-Kiefer-Gaumenspalt-Träger zu Veränderungen und Deformierungen in der Kieferform und Kieferlage, im Zahnbestand und in der Zahnstellung, auch nachdem die operative Versorgung abgeschlossen ist. Hier ist insbesondere in der Entwicklungsphase die Hilfe und Unterstützung des Kieferorthopäden notwendig. Dies erfolgt in der Regel nach Durchbruch der bleibenden Zähne. In einigen Fällen muß aber auch schon im Milchgebiß mit der Behandlung begonnen werden. Dabei kommen Funktionsregler und feste "Klammern" zum Einsatz.
Es gibt Wechselbeziehungen zwischen den regulierenden Maßnahmen im Kieferbereich und der exakten Zahn- und Kieferstellung einerseits und der Sprachfunktion auf der anderen Seite. Bestimmte Laute werden verändert sein, wenn ein unzureichender Zahnbestand oder eine Fehlstellung der Zähne vorhanden sind. Diese können durch kieferorthopädische Maßnahmen verändert, verbessert und aufgehoben werden. Die kieferorthopädische Behandlung besteht also in einer begleitenden Betreuung des Lippen-Kiefer-Gaumenspalt-Patienten, die sich aus aktiven Behandlungsphasen unterschiedlicher Dauer und Beobachtungsphasen bis zum Ende des Kieferwachstums zusammensetzt.
Zahnärztliche und prothetische Versorgung
Besonders wichtig ist schon von frühester Kindheit an eine regelmäßige zahnärztliche Betreuung, da durch schlechte Selbstreinigungsbedingungen, insbesondere am Kieferspalt, eine höhere Kariesanfälligkeit resultiert. Kariesbedingte Zahnverluste können aber in allen Phasen der Gebißentwicklung negative Auswirkungen haben. Sie sollten deshalb alle Möglichkeiten der zahnärztlichen Behandlung und Prophylaxe mit Ihren Zahnarzt am Wohnort beprechen und Ihr Kind ggf. früh an den Zahnarztbesuch gewöhnen.
Nach definitiver Behandlung durch operative Maßnahmen, durch die Sprachheiltherapie und durch kieferorthopädische Regulierung kann durch prothetische Versorgung eine Zahnlücke im ehemaligen Spaltbereich z.B. durch ein Implantat geschlossen oder ein Zahn im Aussehen durch Überkronung korrigiert und in der Funktion wiederhergestellt werden. Hier muß die individuelle Situation berücksichtigt werden, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Viele Patienten bedürfen nach abgschlossener Behandlung auch bei vollständigem Zahnbogen einer Dauerstabilisierung und regelmäßiger Kontrollen.