Mit der „Gesamtbetriebsvereinbarung Antidiskriminierung“ hat die Gesundheit Nord eine Regelung für den Umgang mit diskriminierendem Verhalten geschaffen

Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung haben im Arbeitsalltag nichts verloren. Es gibt wahrscheinlich niemanden, der dieser Aussage nicht sofort zustimmen würde. Aber: Wo Menschen zusammenarbeiten, gibt es immer auch Konflikte. Der Gesetzgeber hat mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, ein Regelwerk geschaffen, in dem festgelegt ist, dass niemand wegen seiner Herkunft, wegen seines Geschlechts, einer Behinderung, seiner sexuellen Identität, seines Alters, seiner Religion oder seiner Weltanschauung benachteiligt werden darf. Die Gesundheit Nord hat die Umsetzung dieses Gesetzes auf Unternehmensebene mit einer entsprechenden Vereinbarung geregelt: Geschäftsführung und Gesamtbetriebsrat haben am 3. Februar 2026 eine Gesamtbetriebsvereinbarung Antidiskriminierung abgeschlossen.
Betroffene können sich vertraulich beraten lassen
Die Gesamtbetriebsvereinbarung Antidiskriminierung behandelt jede Art von Diskriminierung und gilt für alle Beschäftigten der Gesundheit Nord. Sie legt nicht nur fest, dass sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung verboten sind, sondern regelt auch, dass die Gesundheit Nord präventiv tätig wird. Das bedeutet beispielsweise, dass im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung über Diskriminierung gesprochen werden muss. Ebenso wird darin benannt, dass Vorgesetzte und Führungskräfte dazu beitragen müssen, ein Klima ohne Einschüchterungen, Hass und Hetze zu schaffen. Weitere wichtige Eckpunkte der Betriebsvereinbarung sind die Themen Beratung und Beschwerderecht: Wer von Diskriminierung betroffen ist, hat die Möglichkeit, sich persönlich und vertraulich beraten zu lassen. „Natürlich waren unsere Krankenhäuser auch bisher kein Raum, in dem grenzüberschreitendes oder diskriminierendes Verhalten akzeptiert worden wäre“, sagt Christian Collard, Leiter des Geschäftsbereichs Personal. „Anlaufstellen wie beispielsweise die Interessenvertretungen oder die betriebliche Sozialberatung, gab es auch bisher schon. Nun haben wir aber erstmals ein geregeltes Verfahren geschaffen, dass genau für solche Vorfälle gedacht ist.“ Ziel der Gesundheit Nord sei, dass Vorfälle, in denen Grenzen überschritten werden, gar nicht erst stattfinden. „Wenn jemand dennoch grenzverletzendes Verhalten erlebt, ist es nun einfacher, sich Hilfe zu holen und dieses Verhalten zu melden.“
Innerbetriebliche Beschwerdestellen
Neu ist, dass die Gesundheit Nord in jedem Betrieb eine innerbetriebliche Beschwerdestelle einrichtet, wie sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorsieht. Diese Beschwerdestelle wird jeweils von zwei Personen besetzt, eine davon ein Mitglied des örtlichen Betriebsrates, die andere eine Vertreterin der Arbeitgeberseite. Beide Personen haben jeweils einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin. Alle Ansprechpartner können über eine spezielle Mailadresse kontaktiert werden. Durch die Stellvertretungen ist gewährleistet, dass es keine Interessenskonflikte gibt: Sollte der reguläre Ansprechpartner an einem Konflikt beteiligt oder aus anderen Gründen befangen sein, kann der Vertreter das Verfahren übernehmen.
Wie geht es dann weiter? Die Beschwerde wird entgegengenommen und der oder die Vorgesetzte des Betroffenen wird über den Eingang der Beschwerde informiert – es sei denn, er oder sie ist selbst Gegenstand der Beschwerde. Dann geht die Information an die nächsthöhere vorgesetzte Person. Die innerbetriebliche Beschwerdestelle prüft die Beschwerde, hört die betroffene Person an, befragt unter Umständen Zeugen und entscheidet dann, ob die Beschwerde unbegründet oder begründet ist. Bei begründeten Beschwerden macht sie einen Vorschlag, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Das können beispielsweise arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Beschuldigten sein oder sogar eine Kündigung – aber auch Maßnahmen wie die Teilnahme an einem Sensibilisierungstraining oder eine Mediation sind denkbar. Ob diese Maßnahmen tatsächlich ergriffen werden, entscheidet nicht die Beschwerdestelle, sondern die Vorgesetzten des Beschuldigten.
Mit dieser Gesamtbetriebsvereinbarung ist eine lange bestehende Lücke geschlossen: Mit ihr ist verbindlich festgelegt, wie mit diskriminierendem Verhalten im Klinikverbund umgegangen wird – und auch, was die Gesundheit Nord tut, damit es möglichst gar nicht erst dazu kommt.
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Die Integrationsbeauftragte in unseren Häusern helfen beim Ankommen . Sie kennen sich mit Fragen rund um Stationsalltag, Anträge und Sprachförderung aus. Sie fungieren als Bindeglied zwischen Direktion, Station und den Internationals.
Gesamtbetriebsvereinbarung Antidiskriminierung
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